Therapie

Verhaltenstherapie

Die Behandlungsmethode der Verhaltenstherapie verfolgt das Ziel einer "Heilung durch Erfahrung". Diesem Vorgehen liegt die Annahme zugrunde, dass menschliches Wahrnehmen und Verhalten prinzipiell lern- und damit auch verlernbar sind. Über die Aneignung neuer Einstellungen, Haltungen oder Handlungsweisen soll eine Person die Möglichkeit erhalten, sich und ihr Umfeld auf andere Weise zu erleben. Die "heilende Erfahrung" stellt sich dann ein, wenn sich die Lebensgestaltung wieder in bestmöglichem Einklang mit den Bedürfnissen des Menschen befindet.

Erstgespräch

Das Erstgespräch, mit dem jede Therapie beginnt, dient in erster Linie einem gegenseitigen Kennenlernen. Wir werden uns gemeinsam einen Überblick darüber verschaffen, welche Anliegen Sie zu mir führen und welche Ziele Sie im Rahmen der Therapie erreichen möchten. Am Ende des Erstgesprächs gebe ich Ihnen einen Ausblick auf den therapeutischen Weg, den ich Ihnen ensprechend Ihren Anliegen anbieten kann.

Therapeutisches Vorgehen

In den Therapiesitzungen arbeiten wir gemeinsam an der Erreichung der mit Ihnen besprochenen Ziele. Dabei werden wir uns Gedanken zu Ihrer aktuellen Lebenssituation machen und an Stellen, an denen es sinnvoll erscheint, auch Zusammenhänge zu Ihrer Lebensgeschichte herstellen. Der Fokus auf die von Ihnen formulierten Ziele stellt somit die Ausrichtung der Therapie dar, Ihr momentanes Erleben und Verhalten die Basis für Veränderung.

Formale Aspekte

Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten. Sowohl die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen als auch die Gesamtlänge der Therapie legen wir gemeinsam fest. Dabei sind die Absprachen für die Dauer der Therapie nicht unveränderbar festgeschrieben, vielmehr passen wir die Frequenz der Therapiesitzungen ständig im gemeinsamen Gespräch Ihren Bedürfnissen an.

Kosten

Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen normalerweise übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für Psychotherapie, wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen haben. Einige Versicherungstarife sehen jedoch eine Begrenzung des Stundenkontingents oder private Zuzahlungen vor. Darüber sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren.